Gottesdienst-Ausschuss

Um effizient zu arbeiten, hat der Kirchengemeinderat (KGR) verschiedene Ausschüsse gebildet. Einer davon ist der Gottesdienstausschuss, in dem die Verteilung der einzelnen Gottesdienste vorgenommen wird – daher sind Pastoren, Prädikanten und Kirchenmusiker Mitglieder dieses Ausschusses.

Ganz „unter sich” bleiben sie allerdings nicht – auch die Laienfraktion des KGR ist repräsentiert. Neben den theologischen und organisatorischen Fragen werden hier auch inhaltliche Aspekte erörtert:
Wie sollen Gottesdienste künftig gestaltet werden, wie soll mit der Balance zwischen bewährten Formen und neuen Ideen umgegangen werden?

Die Aufgaben des Ausschusses erläutert sein Vorsitzender Pastor Matthias Mannherz.

unterwegs: Wieso beschäftigt sich dieser Ausschuss mit der Gestaltung von Gottesdiensten? Ist das nicht eigentlich alles durch die Kirchenleitung vorgeschrieben?

Mannherz: Die Gemeinde wird nicht durch den Kirchenkreis oder den Bischof geleitet, sondern durch den KGR. Natürlich gibt es Vorgaben – schließlich soll sich auch ein Gast auf seinem Wege in unseren Kirchen zu Hause fühlen. Und gewiss wird es auch bei uns immer die Eingangsliturgie, das Glaubensbekenntnis und das Vaterunser geben. Aber es gibt auch Freiräume, in denen wir gemeinsam kreativ werden können, damit die Gemeinde ein lebendiger Organismus bleibt.

unterwegs: An welche Beispiele denken Sie dabei?

Mannherz: Wir haben zum Beispiel beschlossen, unserer verstorbenen Gemeindeglieder bereits bei der Begrüßung zu gedenken und für sie ein Licht auf den Altar zu stellen. So sind sie im ganzen Gottesdienst noch einmal mit dabei, nicht nur in den Abkündigungen und Fürbitten. Meines Wissens gibt es das in unseren Nachbargemeinden in dieser Form nicht.
Ein anderes Beispiel: Wir legen viel Wert darauf, durch die Mitarbeit von Lektoren den Gottesdienst als gemeinsame Aufgabe und gemeinsame Feier zu vermitteln.
Und bei dem in der Liturgie vorgesehenen „Gloria” singen wir nicht das übliche „Allein Gott in der Höh‘ sei Ehr” sondern das frischere „Ich lobe meinen Gott”. 
Beschlossen hat das zwar der KGR, vorbereitet hat es aber der Gottesdienstausschuss.

unterwegs: Beschränkt sich die Tätigkeit des Gottesdienstausschusses auf die Behandlung der Liturgie?

Mannherz: Nein, unsere Vorgänger und wir haben neue Formen für Gottesdienste entwickelt. So zum Beispiel hat sich als sehr meditatives Angebot die Form „Singen und Schweigen” über die Jahre bewährt. Und auch die Pilgerzeitandacht, in der ein reger Austausch in Glaubensfragen entstehen kann, etabliert sich.
All das will seine Zeit zum Reifen haben. Und das wird auch für zukünftige Formen gelten, über die zur Zeit nachgedacht wird.

unterwegs: Wo liegen die Grenzen in der Arbeit dieses Ausschusses?

Mannherz: Sehr einfach formuliert: Es gibt keine Grenze für Gedanken, auch der Ausschuss darf das Undenkbare denken. Das allerdings, was er dem KGR als Beschlussvorlage übergibt, sollte schon konsequent zu Ende gedacht sein.
Und es soll natürlich auch von der Gemeinde angenommen werden – eine Abstimmung mit den Füßen gegen allzu krause Formen kann niemand wollen. Das Gleichgewicht zwischen Tradition und Aufbruch zu wahren und immer neu zu finden, das ist das Ziel der Arbeit.

aus:  unterwegs – Der Gemeindebrief, Ausg. 2018-3