Geschäftsführender Ausschuss

Günter Szameitpreiks ist seit vielen Jahren Mitglied des Kirchengemeinderats und als stellvertretender Vorsitzender dieses Leitungsgremiums der Gemeinde Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses (GA).

unterwegs: Die Führung der laufenden Geschäfte der Kirchengemeinde obliegt dem vorsitzenden Mitglied des KGR. Der KGR kann im Einvernehmen mit dem vorsitzenden Mitglied die Führung der laufenden Geschäfte ganz oder teilweise einem anderen Mitglied des KGR oder einem aus seiner Mitte gebildeten Geschäftsführenden Ausschuss übertragen. So will es die Kirchengemeindeordnung. Wie ist die Geschäftsführung in unserer Gemeinde organisiert?

Günter Szameikpreiks: Der KGR hat auf seiner konstituierenden Sitzung am 30. Januar 2017 zunächst den Grundsatzbeschluss gefasst, einen Geschäftsführenden Ausschuss zu bilden. 
Diesen Beschluss hat der KGR dahingehend erweitert, dass der GA aus maximal fünf Mitgliedern bestehen soll, wobei zu den zwei gesetzten Mitgliedern – dem KGR-Vorsitzenden und seinem Stellvertreter – ein weiteres gesetztes Mitglied, nämlich der/die Stelleninhaber/in der damals noch vakanten Pfarrstelle hinzukommen sollte. Zwei weitere Mitglieder sollten dann noch gewählt werden. Die erforderlichen Wahlen wurden durchgeführt.

unterwegs: Was heißt das konkret? Welche Personen sind derzeit im Ausschuss?

Günter Szameikpreiks: Der Geschäftsführende Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen: Pastor Matthias Mannherz, ­Günter Szameitpreiks, Else Brückner-Heyen und Sabine Schwarzhoff. Seit Juni 2017 komplettiert Pastorin Karin Johannigmann das geschäftsführende Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde.

unterwegs: Was ist das Besondere, was unterscheidet den Geschäftsführenden Ausschuss von anderen?

Günter Szameikpreiks: Der GA hat – im Unterschied zu den anderen Ausschüssen des KGR – nicht nur eine Beratungsfunktion, sondern ist im Rahmen der übertragenen Aufgaben ein eigenständig handelndes Gremium.
Der GA ist somit das Beratungs- und Entscheidungsgremium zwischen den KGR-Sitzungen und trägt bei vertrauensvoller Zusammenarbeit entscheidend zur Entlastung des KGR und der Vorsitzenden bei. Er tagt jeweils in einem 14-tägigen Rhythmus.

unterwegs: Ist der Geschäftsführende Ausschuss damit sozusagen die „Regierung” der Gemeinde?

Günter Szameikpreiks: Nein, soweit reichen seine Kompetenzen nicht. Aber immerhin berät der GA den KGR – das oberste Entscheidungsgremium der Gemeinde – und setzt dessen Beschlüsse verantwortlich um. 
Der GA entscheidet im Alltagsgeschäft, zum Beispiel den allgemeinen Verwaltungsaufgaben. Zusätzlich kann er Eilentscheidungen treffen, die eigentlich über seine Kompetenz hinaus gehen, die deshalb im Nachhinein vom KGR bestätigt werden müssen. 

Der GA bereitet die KGR-Sitzungen und die Gemeindeversammlung vor. Weiterhin steuert er die Kommunikation und Kooperation zwischen den verschiedenen Ausschüssen. Er behält die Belange aller ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen im Blick, fördert und koordiniert deren Arbeit.
Bei all seinem Tun ist er dem KGR gegenüber zur Transparenz verpflichtet und an dessen Entscheidungen und Vorgaben gebunden.

unterwegs: Sie selbst sind Mitglied des GA, und das bereits seit vielen Jahren. Wie beurteilen Sie aus eigener Erfahrung die Arbeit des Ausschusses?

Günter Szameikpreiks: Alles in allem hat sich die Einrichtung eines GA – nun schon seit der Fusion der ehemaligen Stifts- und Thomaskirchengemeinde zur Emmausgemeinde – meines Erachtens umfassend bewährt und in besonderer Weise zur Effektivität der Gremienarbeit beigetragen.

aus:  unterwegs – Der Gemeindebrief, Ausg. 2018-2